Werkstatt + Lager + Parkplatz | Ideal für Bastler & Kleinunternehmer

Ansprechpartner

Objektart
Industrie / Gewerbe
Objekttyp
Werkstatt
Vermarktungsart
Miete
PLZ
2320
Ort
Schwechat
ImmoNr.
2085
Gesamtfläche
90 m²
Provision
1.728,00 € inkl. 20% USt.

Beschreibung

In der Römerstraße, 2320 Schwechat steht eine vielseitig nutzbare Werkstatt zur Vermietung.
Die Einheit umfasst ca. 75 m² Werkstattfläche sowie ca. 15 m² Lager und bietet durch 5 Fenster angenehmes Tageslicht.

 

Das Objekt auf einen Blick:

  • ca. 75 m² Werkstatt + ca. 15 m² Lager
  • 1 großzügiger Raum – flexibel nutzbar
  • 5 Fenster
  • trocken & solide – verfügbar ab 01.07.2026
  • Zugang der Werkstatt über Treppen - NICHT ebenerdig
  • 1 Parkplatz inkludiert
  • ideal für Bastler, Handwerker oder Kleinunternehmer

KEINE AUTOWERKSTATT o.Ä. möglich !!

Die Fläche ist unbeheizt – Beheizung flexibel mittels Elektro oder Gas durch den Mieter.

Miete: € 480,-/Monat
Bei gewerblicher Nutzung zzgl. 20% USt

Mietvertrag: 5 Jahre

Gute Anbindung: Bus fußläufig, Bahnhof und Autobahn schnell erreichbar.

Perfekt für Bastler, Schrauber, Handwerker oder kleine Gewerbebetriebe, die eine leistbare und funktionale Fläche suchen.

Jetzt anfragen – solche Flächen sind schnell vergeben!

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Andere Informationen

Alle Angaben wurden von uns sorgfältig kontrolliert und geprüft, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen.

Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie Umsetzungsgesetz) können Termine sehr gerne nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon, Email) vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weitergabe relevanter Informationen und Unterlagen des Objektes. 

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